Kosten & Anmeldung

Transparent, fair und öffentlich gefördert – hier finden Sie alle Informationen rund um Kosten, Zuschüsse und den Weg zu Ihrem Betreuungsplatz.

Kostenbeitrag des Jugendamts

So berechnet sich Ihr Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag wird nicht von mir, sondern vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis festgelegt: ein fester Satz je Betreuungsstunde, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Ihrer Familie. Je mehr Kinder, desto günstiger der Stundensatz.

Kostenbeitrag je Betreuungsstunde, gültig ab 01.09.2026
Kinderanzahl in der FamilieKostenbeitrag je Betreuungsstunde
Familie mit einem Kind unter 18 Jahren3,21 €
Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren2,50 €
Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren1,69 €
Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren0,56 €

Gültig ab 01.09.2026. Die Sätze des Jugendamts steigen zum 01.09.2027 bereits jetzt bekanntgegeben weiter an: auf 3,60 € / 2,80 € / 1,89 € / 0,63 € (jeweils für 1 / 2 / 3 / 4+ Kinder).

Beispielrechnung

Eine Familie mit einem Kind und 120 Betreuungsstunden im Monat zahlt: 120 Std. × 3,21 € = 385,20 € Kostenbeitrag im Monat (zzgl. Essensgeld). Bei zwei Kindern in der Familie wären es bei gleicher Stundenzahl bereits nur noch 120 × 2,50 € = 300,00 €.

Essensgeld

Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird ein Essensgeld erhoben, das jede Familie zahlt:

  • Ganztagsbetreuung: 150 € / Monat
  • Teilzeitbetreuung: 75 € / Monat

Ermäßigungen & Ausnahmen

Für folgende Familien sind Ermäßigungen beim Jugendamt möglich – sprechen Sie uns gern an:

  • Alleinerziehende
  • Empfänger:innen von Bürgergeld (ALG II)
  • Verheiratete, berufstätige Elternpaare können einen Nachlass beantragen

Der Kostenbeitrag wird ausschließlich an das Jugendamt gezahlt, nicht an mich. Ich helfe Ihnen gern dabei, die Anträge auszufüllen und Ihre persönliche monatliche Belastung vorab zu berechnen.

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Staatliche Förderung

So unterstützen Jugendamt und Stadt Schwetzingen

Kindertagespflege ist eine öffentlich geförderte Betreuungsform und dem Kita-Platz rechtlich gleichgestellt (§ 24 SGB VIII). Das bedeutet für Sie:

  • Das Jugendamt übernimmt einen großen Teil der Betreuungskosten.
  • Zusätzlich wird die Kindertagespflege von der Stadt Schwetzingen gefördert.
  • Der Elternbeitrag wird einkommensabhängig berechnet – wie bei einem Kita-Platz.
  • Bei geringem Einkommen kann der Beitrag ganz entfallen.
  • Zuständig ist das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg.

Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung – die meisten Familien sind überrascht, wie günstig ein Platz in der Kindertagespflege tatsächlich ist.

Checkliste für Eltern

Das brauchen Sie für die Anmeldung:

  • Antrag auf Förderung beim Jugendamt
  • Einkommensnachweise (für die Beitragsberechnung)
  • Nachweis der Masernschutzimpfung
  • U-Heft (letzte Vorsorgeuntersuchung)
  • Notfallkontakte & Abholberechtigungen
  • Betreuungsvertrag (bekommen Sie von mir)

Ihr Weg zu uns

In fünf Schritten zum Betreuungsplatz

  1. Schritt 1

    Kontakt aufnehmen

    Schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zurück.

  2. Schritt 2

    Kennenlerngespräch

    Sie besuchen uns mit Ihrem Kind, sehen die Räume und stellen alle Fragen. Ganz unverbindlich und in Ruhe.

  3. Schritt 3

    Vertrag & Jugendamt

    Wir schließen den Betreuungsvertrag, und Sie stellen den Förderantrag beim Jugendamt – ich helfe Ihnen dabei.

  4. Schritt 4

    Sanfte Eingewöhnung

    Über zwei bis vier Wochen gewöhnt sich Ihr Kind Schritt für Schritt ein – angelehnt an das Berliner Modell, in Ihrem Tempo.

  5. Schritt 5

    Los geht's!

    Ihr Kind ist angekommen – und Sie können mit einem guten Gefühl in Job oder Alltag starten.

Downloads

Formulare & Unterlagen

Die hinterlegten PDF-Dateien sind Platzhalter – bitte im Ordner downloads/ durch die echten Dokumente ersetzen.

Häufige Fragen

FAQ rund um Kosten & Anmeldung

Was kostet ein Betreuungsplatz wirklich?

Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis berechnet einen festen Betrag je Betreuungsstunde, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in Ihrer Familie (siehe Tabelle oben). Dazu kommt ein Essensgeld von 150 € (Ganztags) bzw. 75 € (Teilzeit) im Monat. Für Alleinerziehende, Bürgergeld-Empfänger:innen und auf Antrag auch für Paare sind Ermäßigungen möglich. Wir rechnen Ihr persönliches Beispiel gern gemeinsam durch.

Ab welchem Alter nehmen Sie Kinder auf?

In der Regel betreue ich Kinder ab etwa einem Jahr bis zum Wechsel in den Kindergarten. Fragen Sie bei anderen Bedarfen einfach nach – manchmal ist mehr möglich, als man denkt.

Wie läuft die Eingewöhnung ab?

Sanft und individuell, angelehnt an das Berliner Modell: Anfangs begleitet ein Elternteil das Kind, dann verlängern wir die Zeiten Schritt für Schritt. Meist dauert die Eingewöhnung zwei bis vier Wochen – so lange, wie Ihr Kind sie braucht.

Wird auch die Eingewöhnungszeit finanziell gefördert?

Ja. Während der Eingewöhnung (maximal vier Wochen) wird bereits die volle Pauschale der laufenden Geldleistung gezahlt. Gefördert werden kann die Eingewöhnung frühestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn eines Elternteils, auch wenn Ihr Kind sein erstes Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Kostenbeitrag selbst ist ab Beginn der Eingewöhnung in Höhe der regelmäßigen monatlichen Betreuung fällig.

Was passiert, wenn sich unser Betreuungsbedarf ändert?

Eine Erhöhung oder Reduzierung der Betreuungszeit wird ab dem Monat anerkannt, in dem Sie die Änderung dem Jugendamt mitteilen. Vereinzelte geringfügige Schwankungen (ca. +/- 10 Stunden im Monat) bleiben dabei unberücksichtigt. Eine dauerhafte Änderung um mehr oder weniger als 10 Stunden im Monat kann maximal einmal je Bewilligungszeitraum anerkannt werden; vorübergehend größere Veränderungen werden über eine Nachberechnung (Spitzabrechnung) ausgeglichen.

Was passiert, wenn die Tagesmutter krank ist?

Bei Krankheit bleibt die Kindertagespflege geschlossen – wie bei den meisten Einzel-Kindertagespflegestellen gibt es keine feste Vertretung. Sie werden selbstverständlich so früh wie möglich informiert, damit Sie sich um eine Alternativlösung kümmern können.

Gibt es Schließzeiten / Urlaub?

Ja. Die Schließtage orientieren sich grob am Ferienplan von Baden-Württemberg, insgesamt aber deutlich weniger – üblicherweise etwa 30 bis 40 Tage im Jahr. Die genauen Termine gebe ich zu Jahresbeginn bekannt, damit Sie rechtzeitig planen können.

Kann ich mein Kind vorher probeweise bringen?

Ein Schnuppertermin ist ausdrücklich erwünscht! Beim Kennenlerngespräch darf Ihr Kind die Räume, die anderen Kinder und mich in Ruhe kennenlernen.

Sichern Sie sich Ihren Betreuungsplatz

Die Plätze sind begrenzt – nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf und lernen Sie uns kennen.

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