Essensgeld
Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird ein Essensgeld erhoben, das jede Familie zahlt:
- Ganztagsbetreuung: 150 € / Monat
- Teilzeitbetreuung: 75 € / Monat
Transparent, fair und öffentlich gefördert – hier finden Sie alle Informationen rund um Kosten, Zuschüsse und den Weg zu Ihrem Betreuungsplatz.
Kostenbeitrag des Jugendamts
Der Kostenbeitrag wird nicht von mir, sondern vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis festgelegt: ein fester Satz je Betreuungsstunde, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Ihrer Familie. Je mehr Kinder, desto günstiger der Stundensatz.
| Kinderanzahl in der Familie | Kostenbeitrag je Betreuungsstunde |
|---|---|
| Familie mit einem Kind unter 18 Jahren | 3,21 € |
| Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren | 2,50 € |
| Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren | 1,69 € |
| Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren | 0,56 € |
Gültig ab 01.09.2026. Die Sätze des Jugendamts steigen zum 01.09.2027 bereits jetzt bekanntgegeben weiter an: auf 3,60 € / 2,80 € / 1,89 € / 0,63 € (jeweils für 1 / 2 / 3 / 4+ Kinder).
Eine Familie mit einem Kind und 120 Betreuungsstunden im Monat zahlt: 120 Std. × 3,21 € = 385,20 € Kostenbeitrag im Monat (zzgl. Essensgeld). Bei zwei Kindern in der Familie wären es bei gleicher Stundenzahl bereits nur noch 120 × 2,50 € = 300,00 €.
Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird ein Essensgeld erhoben, das jede Familie zahlt:
Für folgende Familien sind Ermäßigungen beim Jugendamt möglich – sprechen Sie uns gern an:
Der Kostenbeitrag wird ausschließlich an das Jugendamt gezahlt, nicht an mich. Ich helfe Ihnen gern dabei, die Anträge auszufüllen und Ihre persönliche monatliche Belastung vorab zu berechnen.
Staatliche Förderung
Kindertagespflege ist eine öffentlich geförderte Betreuungsform und dem Kita-Platz rechtlich gleichgestellt (§ 24 SGB VIII). Das bedeutet für Sie:
Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung – die meisten Familien sind überrascht, wie günstig ein Platz in der Kindertagespflege tatsächlich ist.
Das brauchen Sie für die Anmeldung:
Ihr Weg zu uns
Schreiben Sie mir über das Kontaktformular oder rufen Sie an. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zurück.
Sie besuchen uns mit Ihrem Kind, sehen die Räume und stellen alle Fragen. Ganz unverbindlich und in Ruhe.
Wir schließen den Betreuungsvertrag, und Sie stellen den Förderantrag beim Jugendamt – ich helfe Ihnen dabei.
Über zwei bis vier Wochen gewöhnt sich Ihr Kind Schritt für Schritt ein – angelehnt an das Berliner Modell, in Ihrem Tempo.
Ihr Kind ist angekommen – und Sie können mit einem guten Gefühl in Job oder Alltag starten.
Downloads
Die hinterlegten PDF-Dateien sind Platzhalter – bitte im Ordner downloads/ durch die echten Dokumente ersetzen.
Häufige Fragen
Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis berechnet einen festen Betrag je Betreuungsstunde, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in Ihrer Familie (siehe Tabelle oben). Dazu kommt ein Essensgeld von 150 € (Ganztags) bzw. 75 € (Teilzeit) im Monat. Für Alleinerziehende, Bürgergeld-Empfänger:innen und auf Antrag auch für Paare sind Ermäßigungen möglich. Wir rechnen Ihr persönliches Beispiel gern gemeinsam durch.
In der Regel betreue ich Kinder ab etwa einem Jahr bis zum Wechsel in den Kindergarten. Fragen Sie bei anderen Bedarfen einfach nach – manchmal ist mehr möglich, als man denkt.
Sanft und individuell, angelehnt an das Berliner Modell: Anfangs begleitet ein Elternteil das Kind, dann verlängern wir die Zeiten Schritt für Schritt. Meist dauert die Eingewöhnung zwei bis vier Wochen – so lange, wie Ihr Kind sie braucht.
Ja. Während der Eingewöhnung (maximal vier Wochen) wird bereits die volle Pauschale der laufenden Geldleistung gezahlt. Gefördert werden kann die Eingewöhnung frühestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn eines Elternteils, auch wenn Ihr Kind sein erstes Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Der Kostenbeitrag selbst ist ab Beginn der Eingewöhnung in Höhe der regelmäßigen monatlichen Betreuung fällig.
Eine Erhöhung oder Reduzierung der Betreuungszeit wird ab dem Monat anerkannt, in dem Sie die Änderung dem Jugendamt mitteilen. Vereinzelte geringfügige Schwankungen (ca. +/- 10 Stunden im Monat) bleiben dabei unberücksichtigt. Eine dauerhafte Änderung um mehr oder weniger als 10 Stunden im Monat kann maximal einmal je Bewilligungszeitraum anerkannt werden; vorübergehend größere Veränderungen werden über eine Nachberechnung (Spitzabrechnung) ausgeglichen.
Bei Krankheit bleibt die Kindertagespflege geschlossen – wie bei den meisten Einzel-Kindertagespflegestellen gibt es keine feste Vertretung. Sie werden selbstverständlich so früh wie möglich informiert, damit Sie sich um eine Alternativlösung kümmern können.
Ja. Die Schließtage orientieren sich grob am Ferienplan von Baden-Württemberg, insgesamt aber deutlich weniger – üblicherweise etwa 30 bis 40 Tage im Jahr. Die genauen Termine gebe ich zu Jahresbeginn bekannt, damit Sie rechtzeitig planen können.
Ein Schnuppertermin ist ausdrücklich erwünscht! Beim Kennenlerngespräch darf Ihr Kind die Räume, die anderen Kinder und mich in Ruhe kennenlernen.